Coronavirus – rechtliche Folgen

Dokumente betreffend dem rechtlichen Umgang mit den Folgen des Coronavirus finden Sie im Intranet.

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung

Der Bundesrat hat am 6. November 2018 die Allgemeinverbindlichkeit für den GAV beschlossen. Dieser tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Lohnregulative ab 2023

Erhöhung der Mindestlöhne im GAV der Bäcker-Confiseriebranche
Die Mindestlöhne werden gemäss den Lohnregulativen zum GAV (Wichtig: nicht zu verwechseln mit den vertraglichen Löhnen) ab 2023 je nach Lohnregulativ und Lohnkategorie zwischen CHF 69 und CHF 164 erhöht. Mit dieser Erhöhung wird der Teuerung und teilweise Reallohnerhöhung entsprochen. Das Lohnregulativ für Gastronomiepersonal wird analog zu den Mindestlöhnen im L-GAV angepasst.
Die Betriebe der Bäcker-Confiseriebranche sind verpflichtet, die vertraglichen Löhne ihrer Arbeitnehmenden zu prüfen. Vertragliche Löhne, welche unter den neuen Mindestlöhnen liegen, müssen zwingend erhöht werden. Weitere Erhöhungen bleiben im Ermessen der Betriebe und können zwischen den Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden verhandelt werden.

GAV 2019

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Weitere Dokumente wie der Muster-Arbeitsvertrag, ein Arbeitszeitkontrollblatt u.s.w. stehen den Mitgliedern im geschützten Bereich zur Verfügung.
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Die Lohnregulative 2018 und ältere finden Sie im Archiv..»

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